Verbraucher widerruft: Kein Wertersatz für Vorbereitungshandlungen!
Veröffentlicht: 2. Oktober 2025
Bauen Sie auf unsere Kompetenz. Wir beraten und vertreten sowohl Auftragnehmer, als auch Auftraggeber. Zum Gegenstand unserer täglichen Beratungspraxis zählen insbesondere folgende Leistungen:
Veröffentlicht: 2. Oktober 2025
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Steiger, Schill & Kollegen wurde als eine von Deutschlands besten Anwaltskanzleien im privaten Bau- und Architektenrecht ausgezeichnet.